Keine Kriminalisierung des BürgerInnenasyls in Münster und Hanau
Gericht argumentiert mit Meinungsfreiheit
Münster. Das Strafverfahren gegen drei Engagierte der Initiative BürgerInnenasyl Münster wurde eingestellt. Das Amtsgericht Münster hat den Antrag auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abgewiesen und begründet dies umfassend mit der Meinungs- und Pressefreiheit.
Im Oktober 2020 berichteten die Westfälischen Nachrichten über die Arbeit der Initiative (WN, 08.10.2020: https://www.wn.de/Muenster/4290292-Initiative-Buerger-innenasyl-Muenster-Abschiebungen-verhindern-Rechtsbruch-fuer-mehr-Solidaritaet), die sich für den Schutz von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einsetzt. Im Nachgang zu dem Presseartikel kam es zur einer Strafanzeige mit dem Vorwurf, dass die drei VertreterInnen der Initiative öffentlich zu einer Straftat aufgerufen hätten, indem sie sich für die Aufnahme von durch Abschiebung Bedrohten aussprachen.
Der Amtsrichter begründete seinen Beschluss: Die Äußerungen der betreffenden Personen seien als „allgemeine rechtliche und ethische Würdigung des eigenen Handelns zu verstehen, der Tatbestand einer Aufforderung zu einer Straftat nicht gegeben.“ Es sei zudem wichtig für die Presseberichterstattung, dass JournalistInnen die Möglichkeit haben, „Urheber von Initiativen namentlich zu nennen und abzulichten, um dem Leser einen persönlichen Eindruck von diesen zu verschaffen und derartige Initiativen nicht lediglich als abstraktes gesellschaftliches oder rechtliches Konstrukt darzustellen.“
„Der Einsatz für die Rechte von Geflüchteten und gegen Abschiebungen kann nicht ohne weiteres kriminalisiert werden. Wir fühlen uns in unserem Engagement bestätigt“, so Dr. Petra Fischbach von der Initiative BürgerInnenasyl Münster. „Wir erhoffen uns, dass mehr Menschen in Münster sich unserer Initiative anschließen und unsere Arbeit unterstützen!“
Heute, am 6. Mai 2021, ist am Landgericht Aschaffenburg auch unser Mitstreiter Hagen Kopp aus Hanau freigesprochen worden. Auch er wurde wegen des gleichen Vorwurfes angeklagt, dann in der ersten und nun auch in der zweiten Instanz freigesprochen.
Zum BürgerInnenasyl:
Bundesweit gibt es BürgerInnenasyl-Initiativen in einigen Städten. Geflüchtete werden in privaten Haushalten aufgenommen und beherbergt, um sie vor der drohenden Abschiebung zu schützen. Ein BürgerInnenasyl kann die Überstellungsfrist bei Dublin-Abschiebungen überbrücken und den Betroffenen Zeit verschaffen, um einen legalen Aufenthaltstitel zu bekommen. |